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Ein Richter in Beirut hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Homosexualität keine Straftat ist.
Das Urteil berief sich auf Artikel 183 des libanesischen Gesetzeskodexes. „Ein Akt der das Ausüben eines Rechtes beinhaltet und bei dem keinerlei Nachteile entstehen, darf nicht als Straftat angesehen werden.” Heißt: Solange niemand zu Schaden kommt, dürfen Erwachsene nach Ansicht des Richters auch homosexuell sein. Das Urteil bildet einen Präzedenzfall, auf den sich zukünftige Urteile beziehen werden.
Die Höchststrafe für Homosexualität im Libanon ist ein Jahr Gefängnis, im besten Falle ergeht ein Bußgeld. Allerdings ist schon seit einigen Jahren niemand mehr nach Artikel 534 verurteilt worden. Das Gesetz wird allerdings von der Polizei nach wie vor dazu benutzt, die kleine LGBTI-Community, die sich beispielsweise in Beirut etabliert hat, einzuschüchtern und ihr Schwierigkeiten zu machen. Betroffene werden auf rosa Listen registriert.
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